Meisterschaftsbestimmungen Hobbyliga 2012
01. Gespielt wird nach den Regeln des ÖFB: Ausnahmen: Eine rote Karte bedeutet eine automatische Sperre von zwei Spielen (= die laut Spielplan folgenden Spiele!). Die nächste rote Karte desselben Spielers bedeutet eine Sperre von drei Spielen und so weiter. Bekommt ein Spieler eine blau-rote Karte, ist dieser Spieler für das nächste Spiel gesperrt (= das laut Spielplan folgende Spiel!). Es gibt keine gelben Karten, sondern eine blaue Karte, wobei diese einen Zeitausschluss von 10 min. für den betreffenden Spieler bedeutet. Die Anzahl der Spieler wird auf die Größe der jeweiligen Spielfelder angepasst. Es können bei jedem Spiel 4 Feldspieler und ein Ersatztorhüter gewechselt werden. Wenn bereits 4 Feldspieler gewechselt worden sind, darf der Ersatztorhüter nur als Torhüter zum Einsatz kommen, wobei der bisherige Torhüter das Spielfeld
verlassen muss.
02. Jede Mannschaft hat die Möglichkeit einen Spielerkader von max. 25 Spielern zu nennen, wobei max. 3 VFV-Spieler aufscheinen dürfen. Als VFV Spieler gilt ein Spieler erst dann, wenn er in einer ersten, zweiten Kampfmannschaft (dazu zählen auch die Future Teams) irgendeiner Liga auf dem Spielbericht steht bzw. gestanden ist. Ein Spieler gilt nicht mehr als VFV-Spieler, wenn er seit dem 1. Juli des Vorjahres weder in einer ersten noch in einer zweiten Kampfmannschaft (dazu zählen auch die Future Teams) auf dem Spielbericht gestanden ist. Spieler, die in einer Schüler-, Jugend- oder Juniorenmannschaft zum Einsatz gelangten, gelten nicht als VFV-Spieler. Das Alterslimit des ÖFB wird für die Hobbyliga aufgehoben. Nach- bzw. Ummeldungen von maximal 3 Spielern sind möglich, wobei diese bis 16. Juni 2012 in schriftlicher Form erfolgen müssen und den Spielerkader von 25 Mann nicht überschreiten darf. Solcher Art nachgemeldete Spieler sind nur bei den Rückrundenspielen spielberechtigt, nicht jedoch bei Nachtragspielen aus der Vorrunde. Ein Spielertausch zwischen den teilnehmenden Mannschaften ist nicht möglich.
03. Proteste müssen bis spätestens eine Woche nach dem Spiel in schriftlicher Form beim Veranstalter eingelangt sein, wobei Proteste gegen Schiedsrichterentscheidungen nicht möglich sind. Bei ordnungsgemäßem Einlangen des Protestes muss der Veranstalter binnen 14 Tagen eine Spielführersitzung einberufen.
Bei Verstößen kommt es zu keiner Protestsitzung. Der Veranstalter hat bei Regelverstößen betreffend Anzahl der Liga-Spieler, jene Spiele, bei welcher der betreffende Spieler auf dem Spielbericht aufscheint, rückwirkend mit 3:0 zu strafverifizieren. Wird ein Spieler zu einem VFV Spieler, ist der Verein verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich dem Veranstalter zu melden. Weiteres gehört dieser neue VFV-Spieler (wenn es sich hierbei um den vierten im Spielerkader handelt) nicht mehr dem Spielerkader an.
Über die Vergabe der Hobbyfußballmeisterschaft sowie über die Aufnahme von neuen Vereinen entscheiden die Gründervereine. Abgabetermin für Bewerbungen sind bis spätestens 31. August 2012 schriftlich beim austragenden Verein abzugeben, die endgültige Entscheidung fällen die Gründervereine. Der Verein, der die Hobbyliga 2013 und 2014 ausrichtet, wird bei der Preisverteilung 2012 bekanntgegeben.
04. Der Spielbericht muss unmittelbar nach dem Spiel ausgefüllt sein, von beiden Spielführern unterschrieben werden und noch am folgenden Tag um 19.00 Uhr beim Veranstalter eingelangt sein.
Hierfür stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl: Post, Fax und E-Mail (siehe Spielberichte).
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Eintragung der ausgeschlossenen Spieler ist in erster Instanz der Schiedsrichter. Sollte dieser es verabsäumen, ist der Spielführer des jeweiligen Platzvereines dafür verantwortlich.
05. Bei Zweifel über die Richtigkeit der im Spielbericht eingetragenen Spieler kann der Spielführer der gegnerischen Mannschaft bis spätestens 15 min. nach dem Spiel einen gültigen Ausweis (oder deutlich erkennbare Kopie eines Ausweises) verlangen und mit dem Spielerkader vergleichen. Es muss daher zumindest eine Kopie eines Ausweises aller eingesetzten Spieler dabei sein.
06. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters können beide Mannschaften einen Ersatzschiedsrichter nennen. Es entscheidet dann das Los, welcher Schiedsrichter das Spiel leitet. Nach dem Losentscheid muss gespielt werden. Sofern es eine der beiden Mannschaften wünscht, muss das Spiel neu ausgetragen werden, wobei wie unter Punkt 11 beschrieben, vorgegangen werden muss.
07. Haben die beiden Mannschaften die gleichen Dressfarben, muss die Heimmannschaft zumindest die Leibchen tauschen.
08. EineMannschaft, die während eines Spieles abtritt, verliert automatisch das Recht Prostest einzulegen.
09. Beim Ausscheiden einer Mannschaft während der Saison verfällt das Nenngeld zugunsten des Veranstalters. In einem solchen Fall werden alle bis dahin ausgetragenen Spiele annulliert. Bei Auflösung der Hobbymeisterschaft während der Saison tritt das Schiedsgericht auf Einladung des Veranstalters zusammen und berät über die Höhe der Rückerstattung des Nenngeldes.
10. Wünscht eine Mannschaft während der Meisterschaft eine Terminänderung, sind folgende Punkte zu beachten:
a) der jeweilige Gegner muss damit einverstanden sein.
b) der Veranstalter muss spätestens 14 Tage vorher in Kenntnis gesetzt werden (Schiedsrichterverständigung und gleichzeitig muss der neue Termin bekannt gegeben werden, wobei berücksichtigt werden muss, dass das Spiel spätestens 14 Tage nach dem im Spielplan ursprünglichen Termin statt finden muss, sofern dies dieWitterung zulässt.)
11. Muss ein Spiel wegen Unbespielbarkeit des Spielfeldes (wird vom Platzwart entschieden) abgesagt werden, sind folgende Punkte zu Erfüllen:
a) Spätest möglicher Absagetermin ist am Spieltag um 14.00 Uhr.
b) Die gegnerische Mannschaft muss verständigt werden (möglichst per Fax oder E-Mail).
c) Der Schiedsrichter muss verständigt werden.
d) Der Veranstalter muss verständigt werden.
e) Die Heimmannschaft muss sich um einen neuen Austragungstermin kümmern, wobei folgendeVorgangsweise einzuhalten ist: Innert max. 7 Tagen müssen der gegnerischen Mannschaft und dem Veranstalter drei Ersatztermine genannt werden, wobei diese innerhalb 14 Tage ab dem ursprünglichen Austragungstermin liegen müssen. Die Ersatztermine müssen so gewählt sein, dass mindestens ein Ruhetag für beide Mannschaften möglich ist. Die Auswärtsmannschaft muss einen dieser drei Ersatztermine annehmen, da es ansonsten als Nichtantreten gewertet wird und das Spiel mit 0:3 gewertet wird.
f ) Sind diese Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge erledigt worden, sind der Veranstalter und der Schiedsrichter zu verständigen.
12. Der jeweilige Platzverein hat für folgende Punkte zu sorgen:
a) Spielfeld markieren
b) Tornetze entsprechend befestigen
c) Platz muss gemäht sein
d) Eckfahnen müssen aufgestellt sein
Verstößt die Heimmannschaft gegen eine dieser Regeln, so beginnt eine Wartefrist von 15 min., die vom Schiedsrichter kontrolliert wird. Ist die Wartefrist abgelaufen und den Säumnissen noch nicht Folge geleistet worden, kann die Gastmannschaft abtreten und innerhalb der gegebenen Frist Protest einlegen, wobei das Spiel mit 0:3 gewertet wird. In einem solchen Fall ist dem Schiedsrichter das volle Entgelt zu entrichten. Erklärt sich die gegnerische Mannschaft jedoch trotz den Säumnissen bereit, dass Spiel zu beginnen, verliert sie das Recht Protest einzulegen.
13. Bei Nichterscheinen der gegnerischen Mannschaft beginnt eine Wartefrist von max. 15 min. wobei dann mindestens 7 Feldspieler und ein Tormann auf dem Spielfeld stehen müssen, um ein Spiel zu beginnen. Ist dies nicht gegeben und erfolgt ein Protest wird das Spiel mit 3 : 0 für die komplett angetretene Mannschaft gewertet. Das Entgelt für den Schiedsrichter ist vom Platzverein zu begleichen.
14. Treffen beim Veranstalter Beschwerden des Schiedsrichters ein (z.B. Beschimpfungen, Bedrohungen usw.) wird vom Veranstalter unverzüglich eine Spielführersitzung einberufen, um mögliche Sanktionen gegenüber den betreffenden Verein zu beraten (Punkteabzug bzw. bei Tätlichkeit erfolgt ein möglicher Ausschluss).
15. Der Veranstalter übernimmt für Verletzungen und Unfälle aller Art – auch Dritten gegenüber – sowie für Diebstähle keinerlei wie immer geartete Haftung oder Entgeltforderung.
