Das Spiel FCW – FCK wurde gestern in der 52. Spielminute beim Stand von 1:0 wegen Gewitter abgebrochen.

Der § 30 Abs 2 der Meisterschaftsregeln des ÖFB sieht dazu vor:

Wird ein Spiel ohne Verschulden der beiden Vereine abgebrochen, so entscheidet über die Notwendigkeit der Neuaustragung das entsprechend den Regelungen des betreffenden Verbandes zuständige Gremium. Hierbei ist zu prüfen, ob in der noch restlichen Spielzeit eine entscheidende Änderung hätte herbeigeführt werden können. Unter bestimmten,  von den Verbänden festzulegenden Voraussetzungen, können diese bei Spielabbrüchen ohne Verschulden der beiden Vereine ein Nachholen der restlichen Spielzeit anordnen.

Die geltenden Regelungen des VFV sehen kein Nachholen der restlichen Spielzeit vor.

http://vfv.at/Durchfuehrungsbestimmungen-fuer-die-Bewerbe-des-VFV-2017-2018.pdf?:hp=18;133;de

Es besteht daher bei einem Spielabbruch ohne Verschulden eines Vereins nur die Möglichkeit, das Spiel resultatsgemäß zu beglaubigen oder eine Neuaustragung anzuordnen. Eine resultatsgemäße Beglaubigung setzt aber zwingend voraus, dass in der noch restlichen Spielzeit eine entscheidende Änderung nicht mehr herbeigeführt hätte werden können.

Beim Spielstand von 1:0 in der 52. Spielminute sind entscheidende Änderungen noch möglich, daher wurde eine Neuaustragung angeordnet.